kk-gruppe berlin

Referent: Freerk Huisken

Vortrag und Diskussion

Freiheit – Was ist sie? Wozu taugt sie?

Ist sie Weg zur Mündigkeit und höchster Wert? Oder ist sie Instrument demokratischer Herrschaftsausübung?

Fast jede Auseinandersetzung über diese Gesellschaft, ihre Ökonomie, ihre Sozial- und Wirtschaftspolitik, Innen- und Außenpolitik läuft auf die gleiche Frage hinaus: Wie hältst du es denn mit der Demokratie?

Es gibt, das wird auch von den Verteidigern des Systems zugestanden, zwar hierzulande viel zu meckern und zu beschweren; aber der Verweis auf die Demokratie, der gilt als eine sichere Rückzugsbastion, vor der alle sonstigen Beschwerden klein werden. Gegen Demokratie gibt es kaum etwas Prinzipielles zu sagen. Da muss auch der Kritiker kapitulieren. Allenfalls will er ihr vorwerfen, dass sie noch nicht die wahre Demokratie, das Volk also noch nicht genug einbezogen ist. Aber auch diese Einschränkung des Lobs bestätigt nur, dass selbst den kritischsten Menschen Demokratie als ein Wert gilt, an der er die Freiheit zur Kritik schätzt.

Daher lautet das schlagendste Argument, das für die Demokratie aufgefahren wird:  Wo darf man denn sonst schon seine Kritik so frei sagen?! Und: Welches System erlaubt seinen Bürgern schon so viele Freiheiten! Stimmt: Die reichen von der Meinungsfreiheit über die Versammlungsfreiheit bis hin zur Koalitionsfreiheit. Man darf zudem seine Religion frei ausüben und heiraten, wen man will; man darf einen Beruf nach eigener Wahl aussuchen und die Freizügigkeit auf dem hiesigen Territorium ist tatsächlich auch noch gestattet!

Aber spricht das eigentlich für die demokratische Form der Herrschaft, wenn sie  – erstens – erlaubt, was doch ganz ohne staatliche Lizenz selbstverständlich sein sollte: Sich so seine Gedanken über die Welt machen, sich mit anderen privat oder politisch zusammenschließen, glauben, was man lustig ist und sich zwischen Bayrischem Wald und Ostfriesland frei bewegen! Und warum soll man – zweitens – einem System seinen Segen erteilen, nur weil es erlaubt, die Klagen zu äußern, für die die demokratisch regierte Gesellschaft offenkundig permanent Gründe liefert? Bemerkenswert zudem ist – drittens – dass ein ehemaliger Bundespräsident die Bürger mahnte, dass derjenige das Recht zur freien Meinung verwirkt, der es kritisiert! Selbstverständlich sind diese Freiheiten – viertens – also gerade nicht: Wenn es der Erlaubnis durch die staatliche Gewalt bedarf, dass man sagen darf, was einem durch den Kopf geht, dann steht fest, dass diese Freiheiten auch nur im Rahmen der hiesigen Rechtsordnung gelten und jede Erlaubnis zugleich mit einer staatlich verfügten Beschränkung einhergeht. Oder ist das alles ohnehin nur „falsche Freiheit“, wie einige linke Kritiker meinen?

https://archive.org/details/HuiskenKritikDerFreiheitBerlin8.3.13